Vers. 2.0 vom 14.11.2025
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der AI Scaling Consulting, LLC, vertreten durch Fabian Elias Merbouh, 2880 W Oakland Park Blvd, Suite 225C, Oakland Park, 33311 Florida, im Folgenden „Anbieter“ und den Kunden, im Folgenden „Kunden“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB oder als Kaufvertrag im Sinne der §§ 433 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Die AGB gelten ausschließlich für Kunden als Unternehmern gem. § 14 BGB.
(3) Alle zwischen den Kunden und dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag oder dem Dienstleistungsvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, der schriftlichen Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung des Anbieters.
(4) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(5) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Anbieter der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
(6) Der Anbieter ist im Bereich KI (Künstliche Intelligenz) tätig. Der Anbieter bietet diverse Dienstleistungen in diesen Bereichen an, insbesondere die Bereitstellung des AI Voice Agent.
(7) Zusätzlich bietet der Anbieter den Verkauf des AI Voice Agent und weiterer Produkte an.
(1) Der Anbieter bietet eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung und Bereitstellung von AI-Voice-Agents an, die für Inbound- und Outbound-Operationen des Kunden eingesetzt werden können. Darüber hinaus bietet der Anbieter Coachings und Online-Kurse an, die Kunden befähigen, eigene AI-Voice-Agents zu entwickeln. Zusammengefasst werden diese folgend als „Beratungen“ bezeichnet. Für die Buchung und Durchführung dieser Beratungen gelten separate AGB des Anbieters.
(2) Die Dienstleistungen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
(3) Auf Wunsch des Kunden entwickelt der Anbieter AI-Voice-Agents nach den spezifischen Anforderungen des Kunden. Diese Dienstleistung umfasst die vollständige Erstellung, Implementierung und Integration der AI-Voice-Agents in die bestehenden Systeme des Kunden. Der Anbieter verpflichtet sich, die Entwicklungsdienstleistungen gemäß den vereinbarten Spezifikationen und innerhalb der festgelegten Fristen zu erbringen.
(4) Die genauen Anforderungen und Spezifikationen werden in einem Pflichtenheft festgehalten, das vom Kunden bereitgestellt und vom Anbieter bestätigt wird. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden regelmäßig über den Fortschritt der Entwicklungsarbeiten zu informieren und etwaige Verzögerungen oder Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen unverzüglich mitzuteilen.
(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Änderungen oder Anpassungen an den angebotenen Dienstleistungen vorzunehmen, sofern diese Änderungen notwendig sind, um den technischen Fortschritt zu berücksichtigen oder die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig über solche Änderungen informieren und sicherstellen, dass die Änderungen den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigen.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen heranzuziehen, bleibt jedoch gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten verantwortlich.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge zu den Systemen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Der Kunde stellt sicher, dass alle bereitgestellten Informationen und Unterlagen vollständig und korrekt sind.
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf der Webseite und der Werbung stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über ein Produkt oder einen Dienstleistungsvertrag dar.
(2) Angebotsanfragen können schriftlich oder elektronisch an den Anbieter gerichtet werden. Der Anbieter erstellt Angebote auf Basis der individuellen Anforderungen der Kunden. Die Konditionen für die Leistung ergeben sich aus dem Angebot und sind für 2 Wochen ab Angebotsdatum gültig.
(3) Ein Vertrag kommt nicht allein mit der Annahme des übersandten bzw. ausgehändigten Angebotes zustande. Ein Angebot vonseiten des Anbieters stellt lediglich die Grundlage zur Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung (Antrag) durch den Kunden dar.
(4) Der Anbieter wird den Zugang der abgegebenen Bestellung unverzüglich prüfen und per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(5) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung annimmt. Die Auftragsbestätigung enthält eine Beschreibung der vereinbarten Dienstleistungen, Preise und Zahlungsmodalitäten. Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Der Anbieter behält sich das Recht vor, angemessene Anpassungen der Preise und Liefertermine vorzunehmen.
(6) Das Zustandekommen des Vertragsschlusses nach Abs. 1–5 gilt für die Beauftragung einer Dienstleistung und den Kauf eines Produktes.
(7) Sollte die Aushändigung der von den Kunden bestellten Produkte nicht möglich sein, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Anbieter wird den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(1) Gegenstand der Leistungen, bei welchen es sich nicht um den Kauf eines Produktes handelt, ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(2) Im Rahmen der Dienstleistungen erbringt der Anbieter seine Dienste gegenüber den Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Der Anbieter verpflichtet sich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung gemäß den geltenden Qualitätsstandards.
(3) Die Kunden sind verpflichtet, die im Rahmen der Dienstleistung vom Anbieter erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Die Kunden erhalten das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran.
(4) Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Die Kunden sind nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Sie sind auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
(5) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Die Kunden sind zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Sie erkennen an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihnen unternommen werden, in ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
(7) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistungen und Produkte auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(9) Der Anbieter muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen, sondern ist berechtigt, nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z. B. an Subunternehmer, abzugeben.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter rechtzeitig Beispielskripte für die AI-Voice-Agents zur Verfügung zu stellen. Diese Beispielskripte dienen als Grundlage für die Entwicklung und Anpassung der AI-Voice-Agents an die spezifischen Anforderungen des Kunden.
(2) Der Kunde stellt dem Anbieter Zugang zu allen relevanten Softwaretools und Plattformen zur Verfügung, die für die Entwicklung, Implementierung und Integration der AI-Voice-Agents erforderlich sind. Dies umfasst unter anderem den Zugang zu Plattformen wie Make.com und anderen vergleichbaren Tools.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle weiteren notwendigen Informationen, die für die erfolgreiche Implementierung und Nutzung der AI-Voice-Agents erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst, aber ist nicht beschränkt auf, technische Spezifikationen, Benutzeranforderungen, Integrationsanforderungen und sonstige relevante Daten.
(4) Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Integration der AI-Voice-Agents in die bestehenden Systeme. Dies kann die Bereitstellung technischer Unterstützung, die Koordination mit internen IT-Teams und die Durchführung notwendiger Tests und Abnahmen umfassen.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass ein Ansprechpartner benannt wird, der während der gesamten Projektlaufzeit für Rückfragen und Abstimmungen zur Verfügung steht.
(6) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass alle bereitgestellten Daten und Informationen den geltenden Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
(7) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen und eventuell erforderliche Anpassungen des Zeitplans vorzunehmen. Verzögerungen, die durch die Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
(1) Nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen teilt der Anbieter dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen schriftlich mit und fordert ihn zur Abnahme auf. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Mitteilung, zu prüfen und die Abnahme schriftlich zu erklären. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistungen schriftlich abnimmt oder wenn er innerhalb der genannten Frist keine wesentlichen Mängel rügt.
(2) Der Kunde erklärt die Abnahme schriftlich durch eine Abnahmeerklärung, in der er bestätigt, dass die erbrachten Leistungen vertragsgemäß und mangelfrei sind.
(3) Sollten bei der Prüfung der Leistungen durch den Kunden Mängel festgestellt werden, die die vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistung wesentlich beeinträchtigen, so ist der Kunde berechtigt, die Abnahme zu verweigern. Der Kunde hat die festgestellten Mängel dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der in Absatz (1) genannten Frist, schriftlich anzuzeigen und detailliert zu beschreiben. Der Anbieter ist verpflichtet, die angezeigten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
(4) Werden die Dienstleistungen in abgrenzbaren Teilleistungen erbracht, so ist der Anbieter berechtigt, nach Erbringung jeder Teilleistung eine Teilabnahme zu verlangen.
(5) Erklärt der Kunde nicht innerhalb der in Absatz (1) genannten Frist die Abnahme oder erhebt er keine wesentlichen Mängelrügen, so gilt die Abnahme als erfolgt. Gleiches gilt, wenn der Kunde die erbrachten Dienstleistungen ohne ausdrückliche Abnahmeerklärung in Benutzung nimmt.
(6) Mit der Abnahme der Dienstleistungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der erbrachten Leistungen auf den Kunden über. Die Abnahme hat ferner zur Folge, dass die Vergütung fällig wird und die Gewährleistungsfrist zu laufen beginnt.
(1) Sämtliche Preisangaben auf der Webseite und im Angebot des Anbieters sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlungsmodalitäten werden im individuellen Vertrag festgelegt.
(2) Der Kaufpreis beziehungsweise das Honorar für die Dienstleistung sind vollständig spätestens binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung auf das angegebene Konto zu bezahlen, sofern nichts anders vereinbart wurde oder in der Rechnung angegeben ist.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, eine Anzahlung in Höhe von 66% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises unmittelbar nach Vertragsabschluss und Erhalt der entsprechenden Rechnung zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzüge oder Skonti zu zahlen. Die restlichen 33% des Gesamtpreises sind nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung und Erhalt der Schlussrechnung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug behält der Anbieter sich das Recht vor, Verzugszinsen und Mahnkosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.
(5) Der Anbieter behält sich außerdem das Recht vor, im Falle von Zahlungsrückständen des Kunden die Erbringung weiterer Leistungen zurückzuhalten. Der Anbieter ist berechtigt, die Fortsetzung der Dienstleistungen zu verweigern, bis alle ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind.
(6) Die Kunden sind nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(7) Als Käufer beziehungsweise Kunde der Dienstleistung dürfen die Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag herrührt.
(1) Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die Dienstleistung wird einmalig erbracht und der Vertrag endet automatisch mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages ist nicht erforderlich, da der Vertrag mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung automatisch endet.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.
(4) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten können wir eine angemessene Entschädigung verlangen.
Die ausgehändigten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Anbieters.
(1) Der Anbieter haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche bei dem Verkauf von Waren beträgt Unternehmern gegenüber ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
(2) Etwaige vom Anbieter gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1.
(1) Der Anbieter haftet den Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kunden regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(3) Die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Auswahl der Personen, die durch den AI Agenten angerufen werden. Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Rechtsverletzungen, die daraus resultieren, dass der Kunde Personen anrufen lässt, die er nicht anrufen darf. Der Anbieter stellt lediglich die technische Umsetzung des AI Agenten nach den Vorgaben des Kunden zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Nutzung oder den Einsatz des AI Agenten durch den Kunden.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der unzulässigen Nutzung des AI Agenten durch den Kunden entstehen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe.
(1) Der Anbieter behält sich an Angebotsunterlagen sowie alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte weitergegeben werden.
(2) Sämtliche Urheberrechte und sonstige geistige Eigentumsrechte an den erstellten digitalen Produkten verbleiben bei dem Anbieter, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Anbieter räumt dem Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte an den Produkten ein, um die vereinbarten Dienstleistungen nutzen zu können.
(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sonstiger relevanter Rechtsnormen.
(3) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Anbieters unter folgendem Link: https://voice-agent.ai/datenschutz/
(1) Der Anbieter weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die die Kunden unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.
(2) Der Anbieter ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
(1) Es gilt deutsches Recht. Wenn der Kunde die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Mündliche Zusagen, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Kauf- oder Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Kauf- oder Dienstleistungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Kauf- oder Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vers. 2.0 vom 14.11.2025